Am 20. August 2026 lud der Forschungsverbund Demokratie und Menschenrechte zur öffentlichen Podiumsdiskussion “The Role of Courts in Democarcies: Between Defending Democracies and Avoiding Becoming a Legislaor” über die Rolle von Gerichten in demokratischen Gesellschaften ein. Im Mittelpunkt des Abends stand eine grundlegende Frage: Wie sollen Gerichte mit ihrer Macht umgehen, wenn sie Entscheidungen demokratisch gewählter Parlamente überprüfen?
Eröffnet wurde die Veranstaltung mit Begrüßungsworten von Univ.-Prof. Dr. Sylvia Kritzinger, Co-Direktorin des Forschungsverbunds, und S.E. Marko Štucin, Botschafter der Republik Slowenien in Österreich. Sylvia Kritzinger verwies dabei auf die wachsende Bedeutung starker und unabhängiger demokratischer Institutionen in einer Zeit, in der Demokratien in Europa und darüber hinaus zunehmend unter Druck geraten. Marko Štucin hob den langjährigen Austausch zwischen österreichischen und slowenischen Rechtswissenschaftler*innen hervor.
Auf dem Podium diskutierten Dr. Ingrid Siess-Scherz, Richterin am österreichischen Verfassungsgerichtshof, und Univ.-Prof. Dr. Vasilka Sancin, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Moderiert wurde das Gespräch von Univ.-Prof. Dr. Michael Lysander Fremuth, Professor an der Universität Wien, Wissenschaftlicher Direktor des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte und Co-Direktor unseres Forschungsverbunds.
Der Abend war dem Andenken an Univ.-Prof. Dr. Mirjam Škrk gewidmet, eine renommierte Völkerrechtlerin sowie ehemalige Richterin und Vizepräsidentin des slowenischen Verfassungsgerichts.
Gemeinsam mit dem Publikum diskutierten die Podiumsgäste über die demokratische Legitimität und die Grenzen richterlicher Macht, das Verhältnis zwischen Gerichten und gewählten Parlamenten sowie über die Bedeutung von öffentlichem Vertrauen und richterlicher Unabhängigkeit. Im Anschluss an die Diskussion wurde der Austausch bei einem informellen Empfang mit slowenischem Wein, zur Verfügung gestellt von der slowenischen Botschaft, fortgesetzt.
Gerichte und demokratische Verantwortung
Zu Beginn widmete sich das Panel den Spannungen, die entstehen können, wenn Gerichte Entscheidungen demokratisch gewählter Parlamente überprüfen oder aufheben. Dr. Ingrid Siess-Scherz erklärte, dass politisch sensible Fragen häufig vor Verfassungsgerichten landen, weil der Gesetzgeber sie nicht abschließend geregelt oder bewusst einer gerichtlichen Klärung überlassen hat. Als Beispiele wurden unter anderem die gleichgeschlechtliche Ehe, Adoption, Reproduktionsmedizin und die rechtliche Anerkennung von Geschlecht diskutiert.
Gleichzeitig müssen Gerichte die Grenzen ihrer eigenen Rolle berücksichtigen. Eine Besonderheit des österreichischen Verfassungsgerichtshofs besteht darin, dass er zwar verfassungswidrige Bestimmungen aufheben kann, in der Regel aber nicht im Detail vorgibt, wie eine neue gesetzliche Regelung auszusehen hat. Im Gespräch wurde dies anderen Ansätzen gegenübergestellt, unter anderem anhand des Beispiels der deutschen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch. Die konkrete Ausgestaltung neuer gesetzlicher Bestimmungen bleibt damit Aufgabe des Parlaments.
Univ.-Prof. Dr. Vasilka Sancin beschrieb den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als stabilisierende Kraft angesichts demokratischer Rückschritte, bewaffneter Konflikte, des Klimawandels und technologischer Veränderungen. Als „living instrument“ müsse die Europäische Menschenrechtskonvention im Lichte der heutigen gesellschaftlichen Bedingungen ausgelegt werden. Dadurch könne der Gerichtshof auf neue Herausforderungen reagieren und zugleich berücksichtigen, dass der Schutz der Menschenrechte in erster Linie in der Verantwortung der Staaten und ihrer nationalen Institutionen liegt.
Vertrauen, Kritik und richterliche Unabhängigkeit
Beide Richterinnen betonten, dass Gerichte auf das Vertrauen der Öffentlichkeit angewiesen sind und sich nicht allein auf ihre formale rechtliche Autorität stützen können. Verständliche Kommunikation, nachvollziehbare Begründungen und mehr Offenheit seien daher von großer Bedeutung. Kritik vonseiten der Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft oder Öffentlichkeit sei ein legitimer Bestandteil demokratischer Auseinandersetzung. Problematisch werde sie dort, wo sie in Einschüchterung, persönliche Angriffe oder Versuche übergeht, die richterliche Unabhängigkeit zu untergraben.
Die Diskussion machte deutlich, dass es keine einfache Formel dafür gibt, welche Rolle Gerichte in Demokratien einnehmen sollen. Ihre Legitimität hängt davon ab, rechtliche Grundsätze, demokratische Verantwortung, institutionelle Zurückhaltung und den wirksamen Schutz individueller Rechte miteinander in Einklang zu bringen.
Lebhafter Austausch mit dem Publikum
In der anschließenden Publikumsdiskussion wurde der Blick darauf erweitert, wie richterliche Entscheidungen zustande kommen, kommuniziert und öffentlich diskutiert werden. Eine Frage beschäftigte sich damit, ob Richter*innen auch über das eigene Rechtssystem hinausblicken und Entscheidungen aus anderen Ländern in ihre Überlegungen einbeziehen. Die beiden Richterinnen erläuterten, dass vergleichende Perspektiven wertvolle Anhaltspunkte liefern können, Entscheidungen letztlich aber immer auf Grundlage des jeweils anwendbaren Rechts getroffen werden müssen.
Eine weitere Frage aus dem Publikum lautete, ob Richter*innen auch die weiterreichenden Folgen ihrer Entscheidungen berücksichtigen sollten. Dr. Ingrid Siess-Scherz erklärte, dass sie mögliche Konsequenzen einer Entscheidung sehr wohl in ihre Überlegungen einbeziehe. Die Entscheidung selbst müsse jedoch selbstverständlich rechtlich begründet bleiben.
Auch abweichende Meinungen, sogenannte dissenting opinions, waren Thema der Diskussion. Dabei zeigte sich ein wichtiger Unterschied zwischen den beiden Gerichten auf nationaler und europäischer Ebene. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte können Richter*innen separate oder abweichende Meinungen veröffentlichen. Unterschiedliche rechtliche Auffassungen werden dadurch sichtbar und können zur Weiterentwicklung der Rechtsprechung beitragen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof veröffentlicht hingegen keine abweichenden Meinungen. Dr. Siess-Scherz erläuterte, dass Entscheidungen bewusst als Entscheidung des Gerichtshofs als Ganzem nach außen treten. Dadurch soll ihre Autorität und Akzeptanz nicht dadurch geschwächt werden, dass interne Meinungsverschiedenheiten und die Gründe dafür öffentlich hervorgehoben werden.
Abschließend wurde aus dem Publikum die Frage aufgeworfen, inwieweit Richter*innen öffentlich politische Positionen vertreten dürfen, insbesondere in sozialen Medien. Univ.-Prof. Dr. Vasilka Sancin betonte, dass Richter*innen grundsätzlich ebenfalls das Recht auf freie Meinungsäußerung haben. Dieses müsse jedoch so ausgeübt werden, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewahrt bleibt. Ob eine Äußerung diese Grenze überschreitet, hänge letztlich von ihrem Inhalt und dem jeweiligen Kontext ab.
Wir bedanken uns herzlich bei unseren beiden Podiumsgästen für ihre spannenden Einblicke und bei allen Teilnehmer*innen, die den Abend mit ihren Fragen, Perspektiven und Beiträgen bereichert haben!