Am 22. Jänner 2026 fand die mit dem Juristenverband ausgerichtete Veranstaltung „Demokratie unter Druck, Menschenrechte im Wandel“ am Juridicum statt. Sie markierte den Start des neuen Forschungsverbundes „Demokratie und Menschenrechte“, den das Rektorat mit 1. Jänner 2026 eingerichtet hat und der von unserem Institutsleiter Michael Lysander Fremuth sowie Sylvia Kritzinger vom Institut für Staatswissenschaft als Ko-Direktor btw Ko-Direktorin gegenwärtig aufgebaut wird.
Dementsprechend hob auch Vizerektorin Manuela Baccarini die Bedeutung der Forschung an der Universität Wien zu den Themenbereichen Demokratie, Menschenrechte sowie Rechtsstaatlichkeit hervor und unterstrich die Bedeutung der Third Mission als Teil des akademischen Mandates. Sie dankte den Ko-Direktorinnen für die Aufbauleistung und die bereits zahlreichen Veranstaltungen, die gleich nach dem Start des Forschungsverbundes durchgeführt werden.
Menschenrechte im Wandel: Schutz in dynamischen Zeiten
In seiner Keynote ging Michael Lysander Fremuth auf die Bedeutung des Wandels für die Menschenrechte ein und bezeichnete diesen als inhärentes Merkmal von Menschenrechten. Menschenrechte verhielten sich responsiv zu diversen neuen oder als neu erkannten Gefahren und gewährten Schutz im Rahmen einer evolutiv-dynamischen Interpretation – dies etwa in Ansehung des Klimawandels, von Pandemien oder künstlicher Intelligenz. Das bedeute in der Regel eine Ausweitung des materiellen Schutzes, allerdings gebe es auch restriktive Tendenzen; so akzeptierten Gerichte etwa stärkere Beschränkungen im Bereich der Migrationssteuerung, aber auch der Meinungsfreiheit. Besorgniserregend sei ein institutioneller Wandel, etwa wenn die USA nicht mehr im UN-Menschenrechtsrat mitarbeiteten und als mächtiger Unterstützer eine individuellen Menschenrechtsverständnisses auf internationaler Ebene ausfielen. Mit dem Ausschluss der Russischen Föderation aus dem Europarat hätten die Menschen dort zudem den Zugang zum letzten unabhängigen Gericht verloren. Und schließlich würden Staaten Menschenrechtsverträge, etwa im Bereich der Bekämpfung von Folter oder Gewalt gegen Frauen auch wieder kündigen.
In der anschließenden Podiumsdiskussion ging es um die Wechselbezüglichkeit zwischen Menschenrechten und Demokratie. Die Diskutantinnen und Diskutanten reflektierten über die materiellen Bedingungen einer funktionierenden Demokratie, die über rein prozessuale Mechanismen wie Wahlen hinausgehen müsse. Rede-, Informations- und Medienfreiheit seien zentrale Pfeiler einer funktionierenden Demokratie, die nach Fremuth zudem durch das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit bedingt und geschützt würden. Hoffnung macht ihm, dass die Idee der Menschenrechte offenbar so stark ist, dass Menschen weltweit, etwa im Iran, auch gegen noch so repressive Regime immer wieder auf die Straße gingen.
Demokratiezufriedenheit und Vertrauen in politische Prozesse
Sylvia Kritzinger fokussierte in ihren Wortmeldungen hingegen auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Zufriedenheit mit dem demokratischen System. Dabei betonte sie, dass Demokratiezufriedenheit aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden müsse: einerseits ob und inwiefern Bürgerinnen und Bürger „Demokratie“ als politisches System positiv bewerteten, anderseits inwiefern das derzeitige politische System als demokratisch ausgerichtet betrachtet werde. Dies könne sehr unterschiedlich bewertet werden und müsse nicht übereinstimmen.
In ihren Ausführungen ging Sylvia Kritzinger auch darauf ein, dass Bürgerinnen und Bürger verstärkt das Ergebnis von Wahlen in Frage stellen würden. Dies ist v.a. in parlamentarischen Demokratien mit Verhältniswahlsystemen der Fall, bei welcher üblicherweise im Nachgang Koalitionsregierungen etabliert werden müssen, da keine Partei eine Mehrheit an Stimmen bzw. Mandaten erreicht. Dies könne aber bedeutet, dass Wahlsieger der Wahl womöglich nicht in der Regierung vertreten sein werden: denn eine einfache Mehrheit an Stimmen bedeutet nicht eine Mehrheit an Mandaten, sondern hierfür müssen sich zunächst politische Parteien in einer Koalition zusammenfinden. Dieser zweigeteilte Prozess – Wahlergebnis einerseits und das Ergebnis der Koalitionsverhandlung andererseits – könne jedoch die Zufriedenheit mit dem demokratischen System negativ beeinflussen, wenn hier unterschiedliche Akteure zum Zug kommen. Dies sei insofern problematisch, da es in einer Demokratie sehr wohl vorgesehen ist, dass man sich (a) Mehrheiten suchen muss und (b) in Verhandlungen für Koalitionsübereinkommen sehr häufig Kompromisslösungen zwischen den Partnern erarbeitet werden müssen.
Unabhängige Justiz als Fundament der Rechtsstaatlichkeit
Die Vorsitzende der Europäischen Richtervereinigung Sabine Matejka erläuterte die zentrale Bedeutung unabhängiger und unparteiischer Gerichte für die Verteidigung der Demokratie und gewährte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Einblick in die Tätigkeit der Justiz in Europa. Richterinnen und Richtern überwachten die Rule of Law – die umfängliche Rechtsbindung, die Demokratie ermögliche und absichere und deren zentrales Element auch die Menschenrechte seien. Sie berichtete von zunehmenden Angriffen auf die Justiz, auch in Europa, erläuterte die Mechanismen, wie die dritte Säule der Staatsgewalt unterminiert werde und forderte deren effektiven Schutz.